Teilweise werden Kosten rückerstattet.
Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Versicherungsanstalt bekommen sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Wenn Sie zusätzlich privat versichert sind, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.